Wertstoffhof Kipfenberg
Am Wertstoffhof in der Eichstätter Straße 24 können Wertstoffe, Grüngut/Kompost, sowie Kleinmengen von Bauschutt entsorgt werden.

Wertstoffe - folgende Materialien werden angenommen:
Sperrmüll, Glas, Dosen, Schrott, Flachglas, Korken, Holz, Elektrogeräte, CD's, DVD's (kein Datenschutz), Neonröhren, Batterien, Tonerpatronen, PU-Schaumdosen, Kartonagen, Lithium-Ionen-Akkus (bitte Pole mit Klebeband abkleben und in einer Plastiktüte abgeben). Es werden keine Folien angenommen.
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Bauschutt-Entsorgung von Kleinmengen bis 1 m³:
Folgender Bauschutt darf über die Container entsorgt werden:
Beton, Pflaster, Kalksandsteine, Zementsteine, Estrich (ohne Anhaftungen), Ziegel, Ziegelmauersteine, Fliesen, Putz / Mörtel, Keramik, Porzellan, Bims.
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Folgende Materialien dürfen NICHT über den Container entsorgt werden:
Belasteter Bauschutt, Bauschutt mit Anhaftungen / Schwarzanstrich, Bauschutt aus Verdachtsbereichen z.B. Werkstattboden, Kaminsteine, Rigips, Ytong, Heraklit (Holzwolle-Leichtbauplatten), Holz, Kunststoffe, Asphalt, Dämmungen (z.B. Styropor, Styrodur), Gartenabfälle, Glas oder Glasbausteine, nicht-mineralische Abfälle, Erde oder Humus.
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Kompostierung / Grüngutbehälter
Die Grüngutannahme im Wertstoffhof ist ab 02.03.2022 wieder geöffnet. Grüngut und holzige Abfälle müssen getrennt angeliefert werden. Für die Grüngutannahme fallen folgende Gebühren an: bis 1 m³ = 2,00 €; bis 2 m³ = 4,00 €; bis 3 m³ = 6,00 €. Die Gebühren sind vor der Abladung an der Kasse im Wertstoffhof zu begleichen. Wir bitten Sie, entsprechendes Kleingeld bereit zu halten.
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Ein Nachsortieren bei der Annahmestelle ist nicht möglich.
Die aktuell gültigen Gebührensatzungen für Bauschutt und Grüngut sind unter "Satzungen" veröffentlicht. Bitte halten Sie ausreichend Kleingeld bereit, damit die Bezahlung schneller abgewickelt werden kann.
Anlieferung nur während der Öffnungszeiten. Zuwiderhandlungen (Ablagerung des Mülls außerhalb des Zaunes) werden zur Anzeige gebracht.
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SPERRMÜLL:
1. Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen Auf den Wertstoffhöfen stehen neben Holz- und Metallschrottcontainern Sperrmüllcontainer bereit. Über diese Container können ganzjährig sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entsorgt werden.
2. Sperrmüllabholung auf Antrag Jeder Haushalt, der an die Restmüllabfuhr des Landkreises angeschlossen ist, kann einmal pro Kalenderhalbjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung beantragen. Die Anmeldung dafür ist auf zwei Arten möglich:
a) über Sperrmüllkarte per Post: Die Karten dazu liegen bei der Gemeindeverwaltung aus. Das Porto zahlt das Abfuhrunternehmen für Sie.
b) über das Internet unter: www.landkreis-eichstaett.de/ sperrmüll Für weitere Informationen ist das Landratsamt Eichstätt telefonisch für Sie erreichbar: Abfallwirtschaft 08421/70-290
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Einstellung der Foliensammlung
In der Kreisausschusssitzung vom 26.07.2021 wurde die Einstellung der Foliensammlung auf den Wertstoffhöfen des Landkreises zum 31.12.2021 beschlossen. Die bisher auf den Wertstoffhöfen angenommenen Folien stammen überwiegend aus landwirtschaftlichen Betrieben. Diese unterliegen nicht der Entsorgungspflicht des Landkreises. Sämtliche Verpackungsfolien aus privaten Haushalten dürfen über den gelben Sack entsorgt werden. Gewerbliche Silofolien können über die regionalen Entsorgungsfirmen oder über das bundesweite Rücknahmesystem ERDE entsorgt werden. Die Sammelstellen des Rücknahmesystems ERDE finden Sie unter: www.erde-recycling.de. Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Eichstätt zur Verfügung (08421/70 – 143).
Öffnungszeiten
Mittwoch: 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Der Wertstoffhof ist vom 24.12.2022 bis 06.01.2023 geschlossen.
Der Grüngutbehälter ist vom 21.12.2022 bis Ende Februar 2023 geschlossen.