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Presseinformation - Mitgliederversammlung 2026 des Vereins Deutsche Limes-Straße e.V. in Weißenburg i. Bay.
Am 19. März 2026 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Vereins Deutsche Limes-Straße e.v. in Weißenburg in Bayern statt. Auf Einladung der Stadt Weißenburg in Person von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Schröppel versammelten sich zahlreiche Mitglieder in der historischen Stadt, um sich über die aktuellen Entwicklungen und Zukunftspläne des Vereins zu informieren.
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Herzliches Dankeschön an alle Wahlhelfer
Bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 waren in 5 Urnen- und 11 Briefwahlbezirken insgesamt 128 Wahlhelfer im Einsatz. Bei der Landratsstichwahl am 22.03.2025 waren zudem noch einmal in 5 Urnen- und 5 Briefwahlbezirken 88 Wahlhelfer im Einsatz. Ohne die Mitwirkung von so vielen ehrenamtlichen Personen wäre die Durchführung einer demokratischen Wahl nicht möglich. Der Einsatz verdient Respekt und Anerkennung.
Der Markt Kipfenberg bedankt sich deshalb herzlich bei allen Wahlhelfern für Ihr Engagement und Ihre Mithilfe bei der Durchführung der Kommunalwahlen. -
Manövermeldung der Bundeswehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeit von 15.04.2026 bis 16.04.2026 führt die Bundeswehr im Gemeindebereich Köschinger Forst und vom 04.05.2026 bis 07.05.2026 und vom 11.05.2026 bis 13.05.2026 im Gemeindebereich Kipfenberg, Böhmfeld, Wettstetten, Hepberg, Lenting, Kösching und Stammham eine Wehrübung durch.
Es werden ca. k. A. an Soldaten sowie k. A. an Fahrzeuge an der Übung teilnehmen.
Ersatzansprüche für evtl. Schäden durch die Bundeswehr sind über die Gemeinde bei der Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt, Manchinger Str. 1, zu melden.
Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu sorgen und auf die Fristen (umgehend nach Bekanntwerden) für die Anmeldung von Manöverschäden hinzuweisen.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Die Bestimmungen über Räum- und Fundmunition und die einschlägigen Strafbestimmungen sind zu beachten.