-
Interkulturellen Wochen 2026 im Landkreis Eichstätt
Auch in diesem Jahr erwartet den Besuchern ein vielfältiges Programm mit zahlreichen Veranstaltungen, Begegnungsmöglichkeiten und Projekten. Viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte tragen mit ihrem Einsatz dazu bei, die Interkulturellen Wochen mit Leben zu füllen und Raum für Begegnung und Austausch zu schaffen.
-
Freibad-Saison 2026 endet!
Das Kipfenberger Freibad öffnet am Sonntag, 13.09.2026 letztmals seine Pforten.
Fundsachen können noch am Montag, 14.09.2026 zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr im Schwimmbad abgeholt werden.
Das Schwimmbad-Team bedankt sich bei allen Badegästen und freut sich auf ein Wiedersehen im Jahr 2027. -
Die Verwaltung und die Tourist-Information sind am Mittwoch, 23.09.2026 geschlossen
Die Verwaltung und die Tourist-Information des Marktes Kipfenberg sind am Mittwoch, 23.09.2026 ganztägig wegen einer Softwareumstellung geschlossen.
Wir bitten um Verständnis. -
Verkauf des Anhänger der Freiwilligen Feuerwehr Dunsdorf
Der Markt Kipfenberg verkauft einen Anhänger TSA/DIN 14520 der Freiwilligen Feuerwehr Dunsdorf.
-
Bürgerversammlungen im Herbst 2026
Hier finden Sie die Termine. Beginn: jeweils um 19.00 Uhr
-
Information des Wasserzweckverband Denkendorf-Kipfenberg - turnusmäßiger Zählerwechsel
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Denkendorf-Kipfenberg informiert:
Bei einem Teil der eingebauten Wasserzähler steht der turnusmäßige Zählerwechsel an. Die Wasserzähler müssen entsprechend den Vorgaben des Eichamts nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Die Tauschaktion geht zu Lasten des Zweckverbandes,
für die Abnehmer entstehen keine Kosten.
Ausbau des Forstweges bei Schloss Arnsberg
Der Markt Kipfenberg treibt den Ausbau des Forstwegs bei Schloss Arnsberg weiter voran.
-
Freizeitbuslinien fahren wieder
-
Grundsteuer in Bayern: Anzeige von Änderungen
Worum geht es?
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022
etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken. -
Krisenvorsorge und Aufgaben in der Zivilen Verteidigung
Praktische Anleitungen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Vorbereitung auf Notfälle wie Stromausfälle oder größere Krisen sowie Aufklärung über die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Bevölkerungsschutzes und die Sicherung kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
-
Mikrozensus 2026 gestartet: 65.000 bayerische Haushalte müssen bis Jahresende mitmachen